ESG-Einführung
Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sind ein Rahmenwerk zur Bewertung der Geschäftspraktiken und der Leistung eines Unternehmens in Bezug auf verschiedene Nachhaltigkeits- und Ethikfragen. Es bietet auch eine Möglichkeit, Geschäftsrisiken und -chancen in diesen Bereichen zu messen. An den Kapitalmärkten nutzen einige Investoren ESG-Kriterien, um Unternehmen zu bewerten und ihre Investitionspläne festzulegen – diese Praxis wird als ESG-Investing bezeichnet.
17 Ziele zur Veränderung unserer Welt
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind ein Aufruf an alle Länder – arme, reiche und mittelständische –, Wohlstand zu fördern und gleichzeitig den Planeten zu schützen. Sie erkennen an, dass die Bekämpfung der Armut mit Strategien einhergehen muss, die Wirtschaftswachstum fördern und eine Reihe sozialer Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit, soziale Absicherung und Beschäftigung ansprechen, während gleichzeitig der Klimawandel und der Umweltschutz angegangen werden.
UN-SDGs, 17 Ziele
Das EU-Omnibus-Paket: Veränderungen am Horizont
Mit dem Omnibus-Vereinfachungspaket, das am 26. Februar vorgestellt wird, stehen große Veränderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Europa bevor. Das Paket orientiert sich am umfassenden EU-Kompetenzkompass und zielt darauf ab, die regulatorischen Anforderungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu vereinfachen.
Mit dem Omnibus werden drei zentrale Nachhaltigkeitsvorschriften überarbeitet: die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Die CSRD, die eine digitale ESG-Berichterstattung vorschreibt, ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und verpflichtet Unternehmen, ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format offenzulegen.
2. Februar 2025